Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Erbrechtliche Beratung und die Gestaltung einer Unternehmensnachfolge sind ohne die Berücksichtigung der erbschaftsteuerlichen und schenkungssteuerlichen Gegebenheiten nicht möglich. Werden auch Grundstücke übertragen oder vererbt, können Fragen der Grunderwerbsteeuer hinzukommen.

Idealerweise beraten wir Sie schon vor dem Erbfall bei der Ausarbeitung ihres Testaments oder Erbvertrages, der Schenkung und der Unternehmensnachfolge, damit eine unerwünschte Steuerbelastung vermieden oder zumindest minimiert wird. Wir beraten Sie über die anwendbaren Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze bei der Erbschaftsteuer, die bei der Schenkungsteuer weitgehend identisch sind. Wir informieren Sie, ob grunderwerbsteuerliche Probleme zu befürchten sind und was hierzu ggf. zu beachten ist.

Aber auch nach dem Erbfall sind erbschaftsteuerliche Fragen zu berücksichtigen und können geeignete Gestaltungen manchmal noch eine Steuerbelastung verhindern. Ebenso gilt es bei der Erbauseinandersetzung aufzupassen, dass nicht eine Gestaltung gewählt wird, die ausnahmsweise zum Anfall von Grunderwerbsteuer führt.

Wir kennen auch die Verzahnung mit dem Ertrags- und Einkommensteuerrecht mit der Erbschaftsteuer und arbeiten diesbezüglich vertrauensvoll mit Ihrem Steuerberater zusammen oder empfehlen Ihnen einen geeigneten Steuerberater.

Wir helfen Ihnen bei der Abgabe der Steuererklärungen und – anzeigen und falls notwendig vertreten wir Sie in erbschaftsteuerlichen Fragen auch gegenüber dem Finanzamt und ggf. auch im finanzgerichtlichen Verfahren.

Weiterführende, kostenlose Informationen zum Erb- und Erbschaftsteuerrecht finden Sie unter www.erbrechtsberater-berlin.de.