Pflegerecht

Durchsetzung von Ansprüchen der Versicherten

Rechtsanwalt Dr. Johannes Groß, Fachanwalt für Sozialrecht, berät Sie in allen rechtlichen Fragen rund um die Pflege kranker und pflegebedürftiger Menschen. Er ist seit 1999 auf dem Gebiet des Pflegerechts tätig und Autor zahlreicher Fachartikel. Rechtsanwalt Dr. Johannes Groß betreibt den kostenlosen Online-Informationsservice zum Pflegerecht www.pflegerechtsberater.de.

Das Pflegerecht umfasst zum Einen das Recht der Versicherten aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Hier geht es um die Durchsetzung von Ansprüchen der Versicherten bei Ablehnungsentscheidungen der Kassen, insbesondere bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege und bei Pflegebedürftigkeit.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Groß berät und vertritt Versicherte, Menschen mit Behinderung und von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit betroffene Menschen gegenüber Kostenträgern zur Durchsetzung ihrer Ansprüche, insbesondere:

  • Kostenerstattung für ärztlich verordnete Leistungen und medizinische Behandlungen
  • Kostenerstattung für 24-Stunden-Intensivpflege
  • Ansprüche aus der Krankenversicherung (Häusliche Krankenpflege, Krankenbehandlung, Hilfsmittel, etc.)
  • Ansprüche auf Assistenzleistungen

Rechtsanwalt Dr. Johannes Groß berät und vertritt Leistungserbringer in allen Angelegenheiten gegenüber den Kranken- und Pflegekassen, Eingliederungs- und Sozialhilfeträgern sowie der Heimaufsicht. Hier geht es unter anderem um rechtliche Probleme bei der Anwendung der Versorgungsverträge, um Qualitätsprüfungen und Vergütungsfragen, insbesondere:

  • Vergütungsansprüche der Leistungserbringer aus dem SGB V, SGB XI und SGB XII
  • Beratung und Vertretung von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit Qualitätsprüfungen
  • Beratung und Vertretung gegenüber der Heimaufsicht

Weiterführende, kostenlose Informationen zum Sozial- und Pflegerecht finden Sie unter www.pflegerechtsberater.de.