Vita
- geboren 1988 in Lahnstein
- Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg
- Referendariat am Kammergericht Berlin
- Zulassung im Jahr 2017
- Zusatzstudium „Human Rights Law“ an der University of Bristol und Erwerb des akademischen Grades „Master of Laws“ (LL.M.)
- Seit 2017 in der Kanzlei BGHP – Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB
Beratungsschwerpunkte
- Benedikt Rüdesheim vertritt ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Beraterseite: www.betriebsratsberater-berlin.de
Sprechen Sie mich an!
Für einen ersten Kontakt per Email oder Telefon und zur Terminsvereinbarung wenden Sie sich bitte an mein Sekretariat,
Frau Christina Werchan:
+49 (0)30/440330-29 | ruedesheim(at)bghp.de
Vorträge und Veröffentlichungen
Vorträge
- Rechtsanwalt Benedikt Rüdesheim schult Betriebsräte zu allen wichtigen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und hält Vorträge auf öffentlichen Veranstaltungen.
Veröffentlichungen
- „Datenschutz gegen Betriebsratsrechte?“
Artikel von RA Thomas Berger und RA Benedikt Rüdesheim in der Zeitschrift Computer und Arbeit, Heft 3/2019 zur Frage einer möglichen Einschränkung von Betriebsratsrechten durch die DSGVO
- Die Sendung Vox Pop setzt sich kritisch mit der Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten im Home Office auseinander. RA Benedikt Rüdesheim nimmt dazu Stellung und fordert eine Reform der gesetzlichen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Den vollständigen Beitrag auf Arte Vox Pop finden Sie hier.
Weitere Tätigkeiten
Sachverständiger im Bundestag
Rechtsanwalt Benedikt Rüdesheim wurde als Sachverständiger im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales gehört. Die Anhörung erfolgte zum Thema
- „Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes“, Anhörung vom 19.06.2017
Mitglied im Beirat Beschäftigtendatenschutz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Rechtsanwalt Benedikt Rüdesheim wurde in den Beirat Beschäftigtendatenschutz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berufen. Expertengremium soll konkrete Empfehlungen für mehr Datenschutz für Beschäftigte erarbeiten.