Berger Groß Höhmann & Partner Rechtsanwälte
Seit Gründung unserer Kanzlei im Jahr 2002 vertreten wir als Anwälte die Interessen unserer Mandanten. Um Ihr Recht kämpfen wir, auch wenn wir uns dabei gegen die herrschende Mehrheit, mächtige Interessen oder starke Gegner stellen müssen. Wenn es Ihrem Interesse dient, scheuen wir weder den Konflikt, noch den Kompromiss. Wir wollen nicht nur Rechtsfragen, sondern Ihre Probleme lösen.
Dabei legen wir Wert auf Individualität und den persönlichen, vertrauensvollen Kontakt mit Ihnen.
Gemeinsam ist uns die juristische Qualifikation, die wir durch Spezialisierung erreichen und die überwiegend durch Fachanwaltstitel in den von uns betreuten Rechtsgebieten ausgewiesen ist. Wir halten unser Wissen stets auf dem neuesten Stand und geben es in Fortbildungen an Mandanten, andere Rechtsanwälte und die Öffentlichkeit auf unseren Beraterseiten im Internet weiter.
Wir sind unabhängige und verschwiegene Angehörige einer freien Anwaltschaft und überzeugt, dass dies von Ihnen als unseren Mandanten geschätzt wird, Ihren Interessen dient und zudem für einen funktionierenden Rechts- und Sozialstaat unerlässlich ist.
Wir beraten, vertreten und schulen:
Betriebsräte und betriebliche Interessenvertretungen (z.B. Konzernbetriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen) bei Betriebsvereinbarungen, Sozialplanverhandlungen und Konflikten im Betrieb, in Einigungsstellen und vor Gericht, gegenüber dem Arbeitgeber und der Öffentlichkeit;
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer z.B. bei Vertragsschluss, Abmahnung, Kündigung und Versetzung, gegenüber Arbeitgebern, Behörden und Gerichten;
Patienten und Pflegebedürftige gegenüber Kranken- und Pflegekassen, Versicherungen und Ämtern, bei Verweigerung von Pflegeleistungen, der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung und Testamenten;
Ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegebetriebe bzw. Heime gegenüber Kassen, Versicherungen und Behörden in Verhandlungen und Sozialgerichtsverfahren, bei unbezahlten Rechnungen und Schadensersatzforderungen, geschäftsschädigendem Verhalten von Wettbewerbern oder unwahren Presseberichten, von der Gründung über die Nachfolgeplanung bis zum (Ver-)Kauf: Kurz gesagt: In allen Fragen (außer Arbeitsrecht) rund um Pflege und Pflegebetrieb;
Gesellschafter und Firmeninhaber bei der Gründung von Gesellschaften (insbesondere GbR und GmbH), Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen, Auseinandersetzungen unter Mitgesellschaftern und der Vorbereitung und Durchführung von Nachfolgeregelungen und beim (Ver-)Kauf;
Fotografen, Filmemacher, Journalisten, Autoren und Künstler gegenüber Verlagen, Produzenten und unbefugten Nutzern, bei Vertragsverhandlungen und bei Fragen des Urheber-, Medien- und Presserechts;
Eheleute bei einverständlicher Scheidung und im Rahmen von Mediation.