Vita
- geboren 1966 in Kassel, verheiratet
- Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2000
- Studium der Ökonomie an der Gesamthochschule Kassel
- Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität, Berlin
- Referendariat beim Kammergericht, Berlin;
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Landesarbeitsgerichts Brandenburg
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Konzern-Zentralbereich Soziales und Beamte der Deutschen Bahn AG
- Rechtsanwalt in der Kanzlei Betz, Görg, Rakete-Dombek, Rotter, Baumgart, Berlin
- im März 2002 Gründung der Kanzlei BGHP – Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB
Thomas Berger vertritt ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsräte, Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und des Betriebsverfassungsrechts/Personalvertretungsrechts.
Sprechen Sie mich an!
Für einen ersten Kontakt per Email oder Telefon und zur Terminsvereinbarung wenden Sie sich bitte an mein Sekretariat,
Frau Juliane Bossin:
Vorträge
Rechtsanwalt Berger schult Betriebsräte zu allen wichtigen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und hält Vorträge auf öffentlichen Veranstaltungen.
- Vortrag zum Thema „Wie sollten Compliancesysteme geregelt sein?“ auf der dtb-Fachtagung vom 5. bis 7. November 2019 mit dem Titel „Wir haben doch nichts zu verbergen … beobachtet, bewertet, beurteilt“
- Vortrag zum Thema „Aktuelle Rechtsprechung zur technischen Ausstattung der Betriebsräte und Hinzuziehung von Sachverständigen und Beratern“ auf der dtb – Datenschutz- und Technologieberatung – und DGB-Tagung vom 21. bis 23. Mai 2019 mit dem Titel „Kann KI Mitbestimmung?“
- Vortrag zum Thema „Kontrollinstanzen des Datenschutzes in Betrieb und Betriebsratsbüro“auf der dtb-Tagung vom 6. bis 8. November 2018 mit dem Titel „Arbeit 4.0 braucht neue Regeln – DSGVO und neues BDSG – Keine halben Sachen im Datenschutz“
- Vortrag zum Thema „Digitalisierung und Auswirkungen auf die Arbeit der Interessenvertretungen“ auf der dtb-Tagung vom 25. bis 27. September 2018 mit dem Titel „Datenschutz 4.0: neue Technik, neue Herausforderungen“
- Vortrag zum Thema „Datenschutz in der Personalarbeit – Die Personalakte“auf dem dtb-Technologieforum vom 10. bis 12. November 2015 mit dem Titel „Big Brother und Smart Sister: Denn sie wissen, was du tust – Überwachung im betrieblichen Alltag“
Sachverständiger im Bundestag
Rechtsanwalt Berger wurde bereits mehrfach als Sachverständiger in den Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales geladen.
Die Anhörungen erfolgten zu folgenden Themen:
- Gesetz gegen Mobbing, Anhörung vom 27.01.2020
- Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG), Anhörung vom 23.01.2017
- Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, Anhörung vom 12.10.2015
Mitgliedschaften
Veröffentlichungen
- Im Internet betreibt Rechtsanwalt Thomas Berger den kostenlosen Online-Informationsservice zum Betriebsverfassungsrecht www.betriebsratsberater-berlin.de.
- Urteilsbesprechung zum Thema „Betriebsrat bestimmt bei Compliance mit“ nach dem Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 06.08.2019 – 2 TaBV 9/19 in der Zeitschrift Computer und Arbeit, Heft 2/2020
- „Compliance muss mitbestimmt sein“
Artikel von RA Thomas Berger in der Zeitschrift Computer und Arbeit, Heft 11/2019
- „Datenschutz gegen Betriebsratsrechte?“
Artikel von RA Thomas Berger und RA Benedikt Rüdesheim in der Zeitschrift Computer und Arbeit, Heft 3/2019 zur Frage einer möglichen Einschränkung von Betriebsratsrechten durch die DSGVO
- „12 Fragen zum neuen Datenschutzrecht“
Artikel in der Zeitschrift Computer und Arbeit, Heft 1/2019 zu sich aus der DSGVO ergebenden Anforderungen an Gestaltung und Inhalt neuer betrieblicher Vereinbarungen zu IT und Datenverarbeitung - „Mitbestimmung von Maßnahmen des Gesundheitsschutzes“
Artikel in der Zeitschrift NZA Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Ausgabe 23/2018 - „Betriebsvereinbarung und die DSGVO“
Artikel in der Zeitschrift AiB Arbeitsrecht im Betrieb extra Ausgabe 2018 - „Update Betriebsvereinbarungen“
Artikel in der Zeitschrift AiB Arbeitsrecht im Betrieb Nr. 03/2018 - „Datenschutz – das ändert sich„
Artikel in der Zeitschrift AiB Arbeitsrecht im Betrieb Nr. 03/2018 - „Ein wichtiger Baustein unserer Demokratie“
Artikel zum Thema Betriebsratswahlen in der bbz Berliner Bildungszeitschrift, Ausgabe 02/2018 - Compliance gegen Datenschutz“
Artikel von RA Thomas Berger und RA Wolf Klimpe-Auerbach in der Zeitschrift CuA Computer und Arbeit Nr. 1/2016 - Betriebsvereinbarungen erfolgreich verhandeln
erschienen in Betriebsrat intern Ausgabe 10/2015, //www.betriebsrat-intern.de - „Regeltreu sein“ zum Thema Compliance
Artikel in der Zeitschrift AiB Arbeitsrecht im Betrieb Nr. 10/2014
- „Arbeitsschutzmanagement und rechtliche Grundlagen“
Artikel in der 44. Ergänzungslieferung des Praxishandbuchs „Arbeitsschutz besser managen“ der TÜV Media GmbH im August 2013
- „Arbeitsschutzmanagementsysteme“ Artikel zum Thema Arbeitsschutzmanagementsysteme, Compliance und Mitbestimmung in der „Zeitschrift für betriebliche Prävention und Unfallversicherung“, Heft 2/2012.
- Krankheit als Kündigungsgrund
Thomas Berger in Recht & Psychiatrie, Ausgabe 1/2001