Kosten / Honorar

Soweit nicht anders vereinbart, richtet sich unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das in der Regel die Honorarhöhe in Abhängigkeit vom Gegenstandswert festlegt.

Für die außergerichtliche Beratung und sofern die Vertretungshonorare des RVG nicht angemessen sind, treffen wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung. Die konkrete Höhe des Stundensatzes hängt von der (wirtschaftlichen) Bedeutung und der Schwierigkeit der Angelegenheit ab, ggf. berücksichtigen wir auch Ihre Einkommenssituation. Eine Erstberatung bieten wir zu einem Pauschalbetrag von 190,00 € zzgl. 20 € Post- und Telekommunikationspauschale und 19 % MwSt. (249,90 € inkl. 20 € Post- und Telefkommunikationspauschale und Mehrwertsteuer) an.

Bei Bedürftigkeit unserer Mandanten werden wir auch im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Sie tätig.

Einen Beratungshilfeschein müssen Sie vor der Beratung beim zuständigen Amtsgericht selbst beantragen und Ihren Eigenanteil von 15 € zur Beratung mitbringen, nähere Informationen zum Beratungshilfeantrag und das zuständige Gericht finden Sie hier.

Informationen zur Prozesskostenhilfe und die Formulare für den Prozesskostenhilfeantrag finden sie hier. Bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe helfen wir Ihnen gerne.

Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung für Ihren Fall eintritt, rechnen wir auf Wunsch unmittelbar mit ihr ab und übernehmen auch die Rechtsschutzanfrage. Wenn Sie Sicherheit über die Kostenübernahme und deren Höhe haben wollen, lassen Sie sich vorab von Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilen.