BGHP-Anwalt in den Beirat Beschäftigtendatenschutz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berufen

Expertengremium soll konkrete Empfehlungen für mehr Datenschutz für Beschäftigte erarbeiten.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hatte auch einen BGHP-Datenschutzexperten und Fachanwalt für Arbeitsrecht in den interdisziplinären Beirat zum Beschäftigtendatenschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen. Das aus 14 Expert*innen bestehende Gremium unter Vorsitz von Prof. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a. D., wird in den kommenden Monaten Empfehlungen hinsichtlich der Notwendigkeit eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz erarbeiten. Das Gremium wird unter anderem beraten, ob und wie die Bundesregierung eine Öffnungsklausel in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung nutzen sollte, um mit konkreten Regelungen den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland transparenter und sicherer zu machen.Dem Beirat, der von der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft im BMAS koordiniert und begleitet wird, gehören neben Jurist*innen, auch Expertinnen und Experten aus den Bereichen Technologie, Ethik und Arbeitspsychologie sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an (die Mitglieder des Beirats sind im beiliegenden Faktenblatt „Beirat Beschäftigtendatenschutz“ aufgeführt).

Grundlage für die Arbeit des Gremiums bilden umfassende Anhörungen von Verbänden und Gewerkschaften sowie Unternehmen, Datenschutzbeauftragten, Betriebsräten und Beschäftigten, die konkrete Handlungsbedarfe aus ihrer Perspektive formulieren.

Mit dem Beirat zum Beschäftigtendatenschutz setzt das BMAS den im Koalitionsvertrag verankerten Prüfauftrag zur Einführung eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz um. Die Einrichtung des Beirats schließt an die Arbeit der von der Bundesregierung eingesetzten Datenethikkommission an, die im Herbst 2019 ihr Gutachten vorgelegt hat. Darin empfahl sie der Bundesregierung, gemeinsam mit den Sozialpartnern gesetzliche Konkretisierungen des Beschäftigtendatenschutzes zu entwickeln.

BGHP-Rechtsanwält*innen beraten und vertreten bundesweit Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsräte und Personalräte auch im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. Sie setzen sich für eine Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes ein, der für Rechtssicherheit aller betrieblichen Akteure sorgt und die Interessen von Beschäftigten und ihren Vertretungen stärkt.