Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Internet und telefonische Krankschreibung
Seit dem 4. August 2022 können sich Arbeitnehmer*innen, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, wieder telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Wie das geht und was dabei zu beachten ist, darüber klären BGHP-Anwalt Christian Lunow und Rechtsreferendarin Marie Bruns Sie in unserem Betriebsrats-Update Nr. 07/2022 auf.
Viel Spaß beim Lesen und Diskutieren!
Ihr BGHP-Betriebsratsberater-Team