Beitrag bei ntv-Service zum Thema „Bürohund“

Die Verdachtskündigung in der betrieblichen Praxis

Die BGHP-Anwälte Christian Lunow und Benedikt Pilgermayer veröffentlichen ihren Artikel „Neues Nachweisgesetz: Chancen und Risiken“ zu den wichtigen Neuerungen im Nachweisgesetz (NachwG) in der Praxis des Betriebsrats in der Zeitschrift AiB Arbeitsrecht im Betrieb, Ausgabe Oktober 2022

Am 01.08.2022 traten auf Grundlage der Arbeitsbedingungen-Richtlinie der Europäischen Union Neuerungen im Nachweisgesetz (NachwG) und weiteren Gesetzen in Kraft.

Die BGHP-Anwälte Christian Lunow und Benedikt Pilgermayer informieren in ihrem Artikel „Neues Nachweisgesetz: Chancen und Risiken“ in der Zeitschrift AiB Arbeitsrecht im Betrieb, Ausgabe Oktober 2022 über die wichtigsten Neuerungen aus dem Blickwinkel von Betriebsräten.

09.11.2022 BGHP-Team


Neues Nachweisgesetz: Chancen und Risiken

20 Jahre BGHP

Mindestlohn von 12 Euro seit dem 01.10.2022

Seit dem 01.10.2022 gilt der #Mindestlohn von 12 Euro und hilft hunderttausenden Arbeitnehmer*innen in #Deutschland👍. Er ist Lohnuntergrenze. Ziel muss nun sein, höhere gute Tariflöhne zu erzielen. In Betrieben ohne Tarifbindung sind die Betriebsräte gefragt, bestehende Entgeltsysteme schnellstmöglich anzupassen.

„Eine große Mehrheit der Deutschen ist dagegen, die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro juristisch zu verhindern, wie es von Arbeitgebervertretern erwogen wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds.“

Quelle https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/zustimmung-fuer-mindestlohnerhoehung-quer-durch-alle-politische-lager-a-9c6e9fda-8905-4974-a9b7-5e70f1f0aa35?fbclid=IwAR0r2UQ1pnCKSoLMLHA3_vi7SgtIh_ndYYVEIifhLuQnqX32h1YggS1MPQs

Die Erhöhung des Mindestlohns wird zudem mit vielen Rechtsfragen behaftet sein, für deren Beantwortung wir gerne zur Verfügung stehen!

05.10.2022 BGHP-Team


„Sind Betriebsvereinbarungen der Königsweg für den Beschäftigtendatenschutz?“ – diese Frage beantwortet BGHP-Anwalt Thomas Berger in der Sonderausgabe der Zeitschrift AiB Arbeitsrecht im Betrieb, Ausgabe August 2022

Nach wie vor bestehen gesetzliche Lücken beim Schutz von Beschäftigtendaten. Auch wenn ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vom Gesetzgeber beschlossen wird, bleiben Betriebsvereinbarungen sinnvoll und notwendig, weil nur diese bereichsspezifisch und konkret den Datenschutz in den Betrieben regeln können

Den Artikel von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Berger können Sie → hier lesen (auch veröffentlicht unter www.betriebsratsberater-berlin.de).

15.09.2022 BGHP-Team


Betriebsvereinbarungen und Beschäftigtendatenschutz