Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Berger veröffentlicht Beitrag zum Thema „Das Recht auf einen Bürohund“ auf www.betriebsratsberater-berlin.de.

Viele arbeitsrechtliche Artikel, die im Internet zu finden sind, beginnen mit der Feststellung, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf haben, ihren Hund mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Vielmehr sei dies die alleinige Entscheidung des Arbeitgebers. Diese Ausführungen sind arbeitsrechtlich im Sinne der Wiedergabe eines Grundsatzes des Individualarbeitsrechts nicht falsch, aber einseitig und daher problematisch.

Den Beitrag von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Berger können Sie → hier lesen (veröffentlicht unter www.betriebsratsberater-berlin.de)

05.08.2022 BGHP-Team