Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Nawrot zum Thema: „Hitze am Arbeitsplatz“ – Rechtslage, Rechte des Betriebsrates und Empfehlungen für die Praxis

Die Sommer werden länger und heißer und damit auch die Hitze am Arbeitsplatz mit teilweise erheblichen Belastungen für die Arbeitnehmer*innen. Gleichwohl sind Arbeitnehmer*innen auch hier nicht ohne gesetzlichen Mindestschutz. Zudem können Betriebsräte spürbare Abmilderungen und Verbesserungen beim Schutz vor Hitze bewirken. Rechtsanwalt Uwe Nawrot zeigt in seinem Vortrag, welche Rechte und Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte bestehen. → Download Präsentation

Betriebsräte mit entsprechendem Bedarf können Herrn Rechtsanwalt Uwe Nawrot gern auch als Referenten für Betriebsratsseminare und juristischen Sachverständigen für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen buchen.

BGHP-Rechtsanwält*innen beraten und vertreten bundesweit Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsräte und Personalräte auch im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

24.06.2022 Kanzlei BGHP

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Lunow veröffentlicht einen Beitrag zum Thema: „Steine statt Brot – Arbeitnehmer verliert Kündigungsschutzprozess wegen fehlerhafter Beratung durch den Betriebsrat“ auf www.betriebsratsberater-berlin.de.

In unserem BGHP-Betriebsrats-Update Nr. 3/2022 berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Lunow über einen Kündigungsschutzprozess vor dem LAG Hamm, welchen der gekündigte Arbeitnehmer wegen fehlerhafter Beratung durch den Betriebsrat verloren hat.

Dieser Fall soll aufzeigen, wie wichtig die Wahrung von Fristen ist. Im Zweifelsfall sollten Betriebsräte sich anwaltlichen Rat einholen.

BGHP Betriebsrats-Update: Info für Arbeitnehmer*innenrechte (3/2022) – (veröffentlicht unter www.betriebsratsberater-berlin.de)

20.06.2022 BGHP-Team


Zeitschrift Capital ermittelt BGHP als eine der besten Kanzleien im Erbrecht in Deutschland

Das Magazin Capital empfiehlt deutschlandweit Kanzleien

Für ihre Ausgabe 06/2022 ließ die Zeitschrift Capital die „besten Erbrechtskanzleien“ ermitteln und zählt hierzu das Erbrechtsteam von BGHP – Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB. „Natürlich sind Bestenlisten mit Vorsicht zu genießen“ kommmentiert der Fachanwalt für Erbrecht Sebastian Höhmann von BGHP „aber eine schöne Bestätigung unseres Rufes in der „Erbrechtscommunity“ und Ansporn für unseren fachlich kompetenten Einsatz für unsere Mandanten ist die Auszeichnung natürlich schon.“ 

Frau Rechtsanwältin Stefanie Kirschner, Frau Rechtsanwältin Sirkka Schrader und Herr Rechtsanwalt Priyanthan Thilagaratnam sind umgezogen.



Büro am 20.08.2021 auf Grund einer internen Veranstaltung geschlossen

Aufgrund einer internen Veranstaltung ist unser Büro am Freitag, den 20.08.2021 geschlossen.

Büro am 02.07.2021 bereits um 17 Uhr geschlossen

Aufgrund einer internen Veranstaltung ist unser Büro am Freitag, den 02.07.2021 bereits ab 17 Uhr geschlossen.

Zeitschrift Capital ermittelt BGHP als eine der besten Kanzleien im Erbrecht in Deutschland

Das Magazin Capital empfiehlt deutschlandweit 65 Kanzleien

Für ihre Ausgabe 06/2021 ließ die Zeitschrift Capital die „besten Erbrechtskanzleien“ ermitteln und zählt hierzu das Erbrechtsteam von BGHP – Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB. „Natürlich sind Bestenlisten mit Vorsicht zu genießen“ kommmentiert der Fachanwalt für Erbrecht Sebastian Höhmann von BGHP „aber eine schöne Bestätigung unseres Rufes in der „Erbrechtscommunity“ und Ansporn für unseren fachlich kompetenten Einsatz für unsere Mandanten ist die Auszeichnung natürlich schon.“ 

Büro am 08.03.2021 geschlossen – Internationaler Frauentag – gesetzlicher Feiertag in Berlin

Aufgrund des internationalen Frauentags als gesetzlichem Feiertag in Berlin bleibt unser Büro am 08.03.2021 geschlossen.

Rassismus ist nicht „Meinungsvielfalt“! – Brief des BGHP-Teams an den Beck-Verlag zum Kommentar von Herrn Rüdiger Zuck im aktuellen Heft der NZA (3/2021, S. 166-169)

Der Beck-Verlag hat im aktuellen Heft der NZA (3/2021, S. 166-169) einen Kommentar von Herrn Rüdiger Zuck mit nicht hinnehmbaren rassistischen Äußerungen veröffentlicht, hierzu unser Brief vom BGHP – Team an den Beck-Verlag. Wir fordern eine transparente Aufklärung, warum ein solcher Artikel veröffentlicht werden konnte, und eine Stellungnahme des Verlags, wie zukünftig dafür Sorge getragen wird, dass Rassismus in ihren Publikationen keinen Raum mehr bekommt. Darüber hinaus fordern wir eine Auseinandersetzung mit Rassismus in der Fachkultur der deutschen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis. Wir fordern alle Kolleginnen und Kollegen auf,  sich an dieser Diskussion zu beteiligen und gegen rassistische und alle anderen Formen von Diskriminierung Stellung zu beziehen.