Am 16. September 2022 hält Rechtsanwalt Sebastian Höhmann im Rahmen eines interdisziplinären Seminars der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer einen Workshop zum Thema „Der Nachlass mit Auslandsimmobilien“.

Näheres und Anmeldung finden Sie hier:  Weiterbildungsprogramm / Online-Anmeldung (uni-speyer.de)

12.08.2022 BGHP-Team


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Berger veröffentlicht Beitrag zum Thema „Das Recht auf einen Bürohund“ auf www.betriebsratsberater-berlin.de.

Viele arbeitsrechtliche Artikel, die im Internet zu finden sind, beginnen mit der Feststellung, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf haben, ihren Hund mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Vielmehr sei dies die alleinige Entscheidung des Arbeitgebers. Diese Ausführungen sind arbeitsrechtlich im Sinne der Wiedergabe eines Grundsatzes des Individualarbeitsrechts nicht falsch, aber einseitig und daher problematisch.

Den Beitrag von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Berger können Sie → hier lesen (veröffentlicht unter www.betriebsratsberater-berlin.de)

05.08.2022 BGHP-Team


Die BGHP-Anwälte Christian Lunow und Benedikt Pilgermayer informieren über die wichtigen Neuerungen im Nachweisgesetz (NachwG) in der Praxis des Betriebsrats mit unserem BGHP Betriebsrats-Update: Info für Arbeitnehmer*innenrechte Nr. 5/2022

Am 01.08.2022 treten auf Grundlage der Arbeitsbedingungen-Richtlinie der Europäischen Union Neuerungen im Nachweisgesetz (NachwG) und weiteren Gesetzen in Kraft.

Die BGHP-Anwälte informieren mit unserem BGHP-Update: Info für Arbeitnehmer*innen Nr. 05/2022 über die wichtigsten Neuerungen aus dem Blickwinkel von Betriebsräten.

Das BGHP Betriebsrats-Update: Info für Arbeitnehmer*innenrechte Nr. 5/2022 „Das neue Nachweisgesetz in der Praxis des Betriebsrats“ der BGHP-Anwälte Christian Lunow und Benedikt Pilgermayer können Sie → hier lesen (veröffentlicht unter www.betriebsratsberater-berlin.de)

28.07.2022 BGHP-Team


Das neue Nachweisgesetz

Das Recht auf einen Bürohund

„Zukunft: Mitbestimmt!“ Betriebs- und Personalrätekonferenz der Partei DIE LINKE für aktive Gewerkschafter*innen am 30. September 2022

Am 30. September 2022 findet die Betriebsräte- und Personalrätekonferenz der Partei DIE LINKE statt.

Dort wird diskutiert, wie die Mitbestimmung in Zukunft an die Herausforderungen von Transformation, Klimaschutz oder Beschäftigungssicherung angepasst werden muss und wie Betriebsräte gestärkt, Neugründungen vorangetrieben und Demokratie im Betrieb ausgebaut werden kann. Als Diskussionsgrundlage dient das dreiteilige Mitbestimmungskonzept »Ahoi, Mitbestimmung!« (Teil 1, Teil 2, Teil 3), das aus der gleichnamigen Konferenz hervorgegangen ist.

BGHP-Anwalt Thomas Berger wird in der AG 1 zum Thema „Klima schützen, Digitalisierung gestalten, Beschäftigung sichern: Neue Dimension der Mitbestimmung“ referieren. Mit ihm sprechen auch Carsten Büchling vom BR Volkswagen aus Kassel und Heike Eckert vom GBR Primark.

Prof. Wolgang Däubler, Jan Köttner (BR Lebenshilfe in der Schule) und Chu Thi Hõng Phúc (BR COS) diskutieren in der AG 2 zum Thema „Recht haben und auch Recht bekommen: Durchsetzung individueller Rechtsansprüche neu denken“.

In der AG 3 sprechen Niklas Kauffeld vom BR Weekday und René Kluge, Referent bei Susanne Ferschl, MdB zum Thema „Mehr Betriebsräte braucht das Land! Neugründungen vorantreiben, Belegschaften beteiligen

+++ Eine Anmeldung ist aufgrund der Sicherheitsbestimmungen des Deutschen Bundestages bis zum 23. September 2022 über die Homepage erforderlich. +++

Zum Thema „Mitbestimmen im Klima- und Umweltschutz“ haben BGHP-Anwalt Thomas Berger und Prof. Wolfgang Däubler einen Artikel in der Zeitschrift AiB Arbeitsrecht im Betrieb, Ausgabe 1/2022 veröffentlicht.

18.07.2022 BGHP-Team


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Berger hielt einen Vortrag für Betriebsräte zum Thema: „Compliance – Der Betriebsrat bestimmt mit.“ Das Netzwerk Forschung & Entwicklung der IG-Metall hatte ihn hierzu nach Frankfurt am Main eingeladen.

Das Netzwerk schrieb in seiner These zu Compliance:

„Insbesondere in den letzten Jahren gab es in der Industrie Skandale, die den Widerspruch zwischen ethischem Handeln und maximalem
Profitstreben aufgezeigt haben: So zum Beispiel bei Manipulationen, Kartellen und illegalen Absprachen. Ein solches Fehlverhalten, das von
Managern und Unternehmensführungen angeleitet wurde, schadet nicht nur der Allgemeinheit, sondern auch dem Unternehmen; es bedroht
wirtschaftlichen Erfolg und Arbeitsplätze. Wir sprechen uns deshalb für den Schutz von »Whistleblowern« aus, die kriminelle Vorgänge aus ihren
Betrieben öffentlich machen.“

Quelle:
„10 Thesen für Innovationen und Gute Arbeit in Forschung & Entwicklung“,
Netzwerk Forschung & Entwicklung der IG Metall,
V. i. S. d. P.: Jörg Hoffmann, IG Metall-Vorstand – Ressort Zukunft der Arbeit, Frankfurt am Main

Ausgehend von dieser These beleuchtete Rechtsanwalt Berger das Thema insbesondere aus mitbestimmungsrechtlicher Sicht. Betriebsräte können durch Ausübung von Mitbestimmung eine wichtige Rolle zur Prävention und Aufklärung von Compliance-Verstößen übernehmen und gleichzeitig Schutzrechte für die Beschäftigen etablieren.


Das Fazit des Vortrages sei vorangestellt:

„Betriebsräte und Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite sollten ihre Rechte bei der Einrichtung eines Compliance-Systems gebrauchen, um
eine einseitig am Arbeitgeberinteresse ausgerichtetes C-Systems zu verhindern.

Sie sollten ihre Erfahrungen und Kompetenzen einbringen und ein C-System errichten, was zumindest auch den Arbeitnehmern und anderen
Stakeholdern nutzt.

Betriebsräte haben weitgehende Durchsetzungsmöglichkeiten:

1. C-System strotzt voller Mitbestimmungsrechte, wenn auch nicht in jeder Einzelregelung
2. Eine wirksame Umsetzung bedarf einer Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage
3. Die seriösen Kanzleien/Berater auf Arbeitgeberseite machen klar, dass C-Systeme nur mit Akzeptanz der Belegschaft funktionieren
4. Bei ungenügenden C-System haften die Vorstände/Geschäftsführer/C-Officer“

Den Vortrag „Compliance – Der Betriebsrat bestimmt mit“ können Sie → hier lesen und darüber hinaus selbstverständlich Rechtsanwalt Berger zu einer Veranstaltung nach §§ 37 Abs. 6 BetrVG einladen, damit er Ihnen unmittelbar die Inhalte erläutern und mit Ihnen über die Schlussfolgerungen diskutieren kann. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte hier: +49 (0)30/440330-26 | berger(at)bghp.de


29.06.2022 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Berger

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Nawrot zum Thema: „Hitze am Arbeitsplatz“ – Rechtslage, Rechte des Betriebsrates und Empfehlungen für die Praxis

Die Sommer werden länger und heißer und damit auch die Hitze am Arbeitsplatz mit teilweise erheblichen Belastungen für die Arbeitnehmer*innen. Gleichwohl sind Arbeitnehmer*innen auch hier nicht ohne gesetzlichen Mindestschutz. Zudem können Betriebsräte spürbare Abmilderungen und Verbesserungen beim Schutz vor Hitze bewirken. Rechtsanwalt Uwe Nawrot zeigt in seinem Vortrag, welche Rechte und Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte bestehen. → Download Präsentation

Betriebsräte mit entsprechendem Bedarf können Herrn Rechtsanwalt Uwe Nawrot gern auch als Referenten für Betriebsratsseminare und juristischen Sachverständigen für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen buchen.

BGHP-Rechtsanwält*innen beraten und vertreten bundesweit Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsräte und Personalräte auch im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

24.06.2022 Kanzlei BGHP